agb

allgemeine geschäftsbedingungen

die unvermeidlichen allgemeinen geschäftsbedingungen.
natürlich können sie diese unter dem element [br] auch als pdf laden..

ein hinweis zur schreibweise: die strikte nur-kleinschreibung auf dieser website ist teil des designs.
ausnahme sind die datenschutzerklärung und die agb, die als „offizielles dokument“ unabhängig von der website gültigkeit haben.

§1 Wann gelten diese AGBs

1.1 Allen Angeboten und Vereinbarungen liegen die Bedingungen von be-sign.net zugrunde. Diese gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die von besign.net nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind für be-sign.net unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

§2 Was ist bei Angebot und Lieferung zu beachten

2.1 Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Die technischen Einzelheiten des Angebotes (Farbtöne, Abmessungen, ect.), sind Näherungswerte, die be-sign.net einzuhalten bemüht sind.
Abweichungen innerhalb werkstoff- oder produktionsbedingten, technischen Toleranzen sind zulässig.

§3 Wann wird geliefert

3.1 Es ist das Ziel von be-sign.net, Lieferfristen nach Möglichkeit einzuhalten. Störungen im Betrieb, aus welchen Gründen sie auch entstanden sein mögen, befreien be-sign.net auf die Dauer der Störungen von der Lieferfrist. be-sign.net hat in diesen Fällen ferner das Recht, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

3.2 Fehlen für die Durchführung des Auftrages erforderliche Einzelheiten, beginnen die Lieferfristen erst nach völliger Klärung. Kommt der Auftraggeber mit seinen Verpflichtungen in Verzug, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen entsprechend.

§4 Urherberrecht, Nutzungsrechte & Eigentumsvorbehalt

4.1 Ein erteilter Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes. Die erstellten Werke bleiben auch nach vollständiger Bezahlung Eigentum von be-sign.net, dem ausschließlichen Rechtsinhaber.

4.2 Eine Prüfung, ob vom Auftraggeber gelieferte Skizzen, Entwürfe, Fotos, Audiofiles, Noten, usw. gegen bestehende Urheberrechte, Warenzeichen oder hinterlegte Geschmacksmuster verstoßen, wird von besign.net nicht durchgeführt. Für alle eingesandten Skizzen, Entwürfe, Fotos, Audio- & Videofiles, Noten, ect. übernimmt der Auftraggeber die volle Verantwortung hinsichtlich des Reproduktionsrechtes.

4.3 Für die im Rahmen des Auftrages erstellten Werke räumt be-sign.net dem Auftraggeber vorbehaltlich der vollständigen Zahlung ein für die Vertragsdauer beschränktes einfaches Nutzungsrecht gemäß § 31 Abs. 2 des Urhebergesetzes ein, das alle erforderlichen Nutzungsarten im Rahmen der vereinbarten Nutzung mit einschließt. Ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen. Allein die Zahlung der vereinbarten Honorarsätze bedingt in keiner Weise die Übertragung der Urheber- und Nutzungsrechte auf den Auftraggeber.

4.4 Eventuell überlassene Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.

§5 Honorare & Zahlungsfristen

5.1 Entwürfe, fertige Produkte sowie die Einräumung des Nutzungsrechtes bilden eine einheitliche Leistung, für die be-sign.net ein Honorar berechnet.

5.2 Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus und werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, wird ein Abschlagshonorar berechnet.

5.3 Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen ist – sofern mit dem Auftraggeber nicht anders vereinbart (Wettbewerb, Ausschreibung, ect.) – zu keiner Zeit Vertragsbestandteil.

5.4 Die Honorare sind gemäß dem auf der Rechnung angegebenen Datum fällig. Sie sind ohne Abzüge zahlbar. Das selbe gilt auch für Arbeiten, die in mehreren Teilen geliefert und berechnet werden. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so können Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangt werden.

§6 Belegexemplare

6.1 Von vervielfältigten Werken sind be-sign.net unentgeltliche Belegexemplare zu überlassen, die im Rahmen der Eigenwerbung verwendet werden dürfen.

§7 Haftung

7.1 Sind Fehler in dem vom Auftraggeber gelieferten Material enthalten oder durch undeutliche Angaben entstanden, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers.

7.2 Die Begutachtung von Korrekturabzügen, Proofs, ect. durch den Auftraggeber entbindet besign.net von jeder Verantwortung gegenüber nicht beanstandeten Fehlern. Bei mündlicher oder schriftlicher Freigabe von Printaufträgen durch den Auftraggeber, gehen eventuelle Fehler in den Drucksachen zu seinen Kosten.

7.3 Der Auftraggeber hat die Ware bzw. Leistung nach Lieferung unverzüglich nach Ausführung zu untersuchen und eine etwaige Mängelrüge sofort schriftlich zu erheben. Zeigt sich ein vorher nicht feststellbarer Mangel später, muß die schriftliche Anzeige unverzüglich nach dessen Entdeckung gemacht werden. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt und weitere Mängelrügen sind ausgeschlossen. Mängel eines Teils der Leistung können nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung führen. Bei fristgerecht erhobenen Mängeln entsteht für be-sign.net lediglich die Verpflichtung, zur kostenlosen Ersatzleistung unter Ausschluß aller darüber hinausgehenden Ansprüche.

7.4 Be-sign.net haftet für Schadensersatzansprüche aller Art nur, soweit be-sign.net grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.  Bei leichter Fahrlässigkeit haftet be-sign.net nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wobei in dem Falle die Haftung pro Schadensfall auf höchstens das vom Auftraggeber geschuldete bzw. gezahlte Honorar begrenzt ist.

§8 Eigenwerbung

8.1 be-sign.net behält sich das Recht vor, nach Rücksprache auf allen Druckerzeugnissen das Firmenlogo sowie die (Internet) Adresse und Telefonnummer aufzubringen, bzw. bei Internetseiten einen Link zur be-sign.net-Homepage anzubringen.

§9 Gerichtsstand, anwendbares Recht

9.1 Der ausschließliche Gerichtsstand ist Darmstadt.

9.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§10 Schlussbestimmung

10.1 Sollte eine Regelung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht.

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id-color – schwarz

schwarz ist nicht gleich schwarz – und schon garnicht, wenn gedruckt werden soll. warum das so ist und welche herausforderungen und kreativen möglichkeiten sich hier beiten, erklärt dieses tutorial.

hifi-projekt – #01 aluminium

in dieser reihe wird es darum gehen, verschiedene elemente aus der welt der hifi-geräte in photoshop nachzustellen. der erste schritt ist das erstellen einer gebürsteten aluminium-platte, auf der wir später alle weiteren elemente anordnen können.

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der knopf … ein ganz grundlegendes bedienelement. zum beispiel um ein gerät ein- und auszuschalten. und so wird er gezeichnet:

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die leuchtdiode … erledigt seit jahrzehnten darstellende aufgaben als signalpegel-anzeige, indikator für schalterpositionen oder als tastenbeleuchtung. in diesem tutorial werden wir eine led mit zwei verschiedene einbauweisen und technologien erstellen.

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die buchse – in diesem fall eine 6,5mm stereo-klinkenbuchse. nach dem umfangreichen leuchtdioden-tutorial mal wieder etwas einfacheres.

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